Jeglicher Ansatz rot-grüner Arbeitsmarkreformen seit dem Wahljahr 2002 ist zweifellos verbunden mit dem Namen (Peter) „Hartz“. Obwohl kaum noch jemand Notiz nimmt von den ursprünglichen Lösungsansätzen der ‚Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt’ (besser bekannt als ‚Hartz-Kommission’), da diese durch die politischen Steuerungssysteme stark verwaschen worden sind, ist es durchaus nützlich, diese noch einmal kritisch zu diskutieren. Schließlich handelt es sich hierbei dauerhaft um ein tagesaktuelles Thema. Im Hinblick auf diese Debatte wird im vorliegenden Beitrag eine wissenschaftlich fundierte Expertise erstellt, in der dezidiert der Frage nachgegangen wird, ob die von der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ursprünglich entwickelten Vorschläge für eine Arbeitsmarktreform tatsächlich dazu geeignet waren bzw. wären, Arbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen. Die Untersuchung hat zudem das Ziel, die Prämissen und Implikationen der Lösungsansätze der ‚Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt’ empirisch und arbeitsmarkttheoretisch zu analysieren. Es wird dabei unterstellt, dass sämtliche durch die Kommission erarbeiteten Module – welche den wesentlichen Output der Kommission darstellen – durch die Legislative „eins zu eins“ umgesetzt werden wären bzw. würden, was freilich bedeuten würde, dass die Bundesanstalt für Arbeit zu der modernsten Behörde Deutschlands reformiert würde. Vor diesem Hintergrund werden sowohl intendierte als auch nicht intendierte Effekte der einzelnen Reformvorschläge auf die Beschäftigungssituation bzw. die Arbeitsmarktinstitutionen in Deutschland und auf den Sozialstaat bzw. die Gesellschaft anhand ausgewählter Arbeitsmarkt- bzw. Beschäftigungstheorien, empirischer Daten und ausgewählter aggregierter Indikatoren analysiert. Schließlich zeigt sich im Laufe der Untersuchung, dass die Ansätze der ‚Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt’ erst einen erster Schritt für eine adäquate Reform des Arbeitsmarktes bzw. eine Erneuerung des bundesdeutschen Sozialstaates darstellen. Mit Bezug auf die im Untersuchungsgang vertretene argumentative Position lässt sich schlussendlich zweifelsfrei festhalten, dass nach der Hartzschen Arbeitsmarktreform dringend weitere Teile der Sozialsysteme, des Steuersystems, bis hin zum Lohnsetzungssystem, restrukturiert werden müssen. Selbst eine vollständige Umsetzung der ursprünglichen Kommissionsvorschläge hätte das deutsche Arbeitsmarktproblem nicht lösen können.
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