Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 fand in Deutschland eine neue vertragsärztliche Versorgungsform Zulassung: die Medizinischen Versorgungszentren (kurz: MVZ). Medizinische Versorgungszentren sind ,,fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen“ (§ 95 SGB V), in der im Arzt¬register eingetragene Ärzte als Inhaber (Vertragsärzte) oder als Angestellte tätig sind. Gesellschafter eines sol¬chen MVZ können nach dem SGB V zugelassene Leistungserbringer sein, also auch Krankenhäuser, Apotheker oder andere Leistungserbringer, die zur medizinischen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zugelas¬sen sind. Durch die Zulassung der MVZ ist im deutschen Gesundheitssystem erstmals Gelegenheit geschaffen worden, ambulante Versorgung auch durch angestellte Ärzte anzubieten. MVZ werden daher oftmals als Schritt gesehen, die bisherige sektorale Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden und einen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Versorgungsformen zu begründen, der Innovationen beschleuni¬gen und Effizienzreserven erschließen soll.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Dissertation Medizinische Versorgungszentren als fachübergreifende Kooperationsform zwischen unterschiedlichen medizinischen und nichtmedizinischen Leistungserbringern. Wie im Titel der Arbeit bereits vermerkt wird dabei grundsätzlich eine transaktionskostentheoretische Perspektive gewählt. Entsprechend zielt die Arbeit primär auf die Gewinnung von Handlungsempfehlungen zu einer trans¬aktionskostenoptimalen Organisation von MVZ ab.
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