Auf alten Landkarten wurden weiße Flecken mitunter mit den Worten "Hic sunt leones" versehen. Gekennzeichnet werden sollte hiermit nicht nur die Abgelegenheit und Unerforschtheit der betreffenden Gebiete, sondern auch die Gefahren in die sich derjenige begibt, der sich anschickt sie zu erkunden.
Auch die Behandlung der Thematik der Karten in völkerrechtlichen Verträgen begibt sich in zweierlei Hinsicht auf unsicheres Terrain: Zum einen sieht sie sich mit einer Unmenge wissenschaftlich unerforschten und hinsichtlich seiner Auffindbarkeit zum Teil auch höchst abgelegenen empirischen Materials konfrontiert. Zum anderen bedingt es die Thematik aber auch, gewisse wissenschaftliche Seitenblicke - insbesondere in die kartographische aber auch die historische Wissenschaft - zu wagen und damit die vertrauten juristischen Pfade zu verlassen. Die hiermit verbundenen Gefahren sind evident.
Wo wie auch in der vorliegenden Arbeit weitestgehend juristisches Neuland betreten wird, kann – ebenso wenig wie von einem Entdeckungsreisenden - der Anspruch auf die Vorlage eines umfassenden und abschließenden Forschungsergebnisses erhoben werden. Das Ziel der Arbeit ist damit auch ein bescheideneres, beschränkt es sich doch im Wesentlichen darauf, die behandelte Materie für weitere Forschungen zu öffnen und damit - um im Bild zu bleiben - einen Anstoß zu weiteren "Entdeckungen" zu geben.
«Auf alten Landkarten wurden weiße Flecken mitunter mit den Worten "Hic sunt leones" versehen. Gekennzeichnet werden sollte hiermit nicht nur die Abgelegenheit und Unerforschtheit der betreffenden Gebiete, sondern auch die Gefahren in die sich derjenige begibt, der sich anschickt sie zu erkunden.
Auch die Behandlung der Thematik der Karten in völkerrechtlichen Verträgen begibt sich in zweierlei Hinsicht auf unsicheres Terrain: Zum einen sieht sie sich mit einer Unmenge wissenschaftlich unerf...
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