Der Beitrag untersucht die neue Individualnichtigkeitsklage gem Art 263 Abs 4 AEUV. Wird die Entstehungsgeschichte der Wortlautinterpretation gegenübergestellt, mündet das in divergierende Ergebnisse. Je nach Auslegungsmethode wird entweder - wie bisher - eine restriktive oder aber eine großzügige, individualrechtsfreundliche Position vertreten. Dieser Beitrag ergänzt die bereits diskutierten Auslegungsansätze um eine weitere Dimension. Zum einen normiert die Transferklausel Art 52 Abs 3 GRC bereits die Einhaltung eines durch die EMRK vorgegebenen Mindeststandards im Primärrecht der EU. Zum anderen steht der Beitritt der EU zur EMRK in naher Zukunft bevor. Art 6 Abs 1 und 13 EMRK sind folglich in erheblichem Ausmaß relevant für die Auslegung der neuen Individualnichtigkeitsklage gem Art 263 Abs 4 AEUV.
«Der Beitrag untersucht die neue Individualnichtigkeitsklage gem Art 263 Abs 4 AEUV. Wird die Entstehungsgeschichte der Wortlautinterpretation gegenübergestellt, mündet das in divergierende Ergebnisse. Je nach Auslegungsmethode wird entweder - wie bisher - eine restriktive oder aber eine großzügige, individualrechtsfreundliche Position vertreten. Dieser Beitrag ergänzt die bereits diskutierten Auslegungsansätze um eine weitere Dimension. Zum einen normiert die Transferklausel Art 52 Abs 3 GRC ber...
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