Mit dem „Mauergutachten“ des IGH vom Juli 2004 hat erstmals ein internationales Gericht zu einem Teilaspekt des israelisch-palästinensischen Dauerkonfliktes Stellung genommen. Der von zahlreichen Staaten (darunter Deutschland) in ungewöhnlich intensiver Weise unternommene Versuch, dem IGH bereits die Kompetenz zu einer Aussage in der Sache zu bestreiten, zeigt die besondere politische Sensibilität der dem IGH von der Generalversammlung vorgelegten Frage – nicht zuletzt auch im Kompetenzgefüge der Vereinten Nationen selbst. Durchaus ernstzunehmende Zuständigkeits- und Zulässigkeitsbedenken zurückweisend, lässt das Gericht keinen Zweifel daran, dass die israelischen Sperranlangen gegen zentrale Normen des Völkerrechts verstoßen. Dem stimmt der Beitrag im Ergebnis zu. Bedenklich erscheint allerdings, dass das Vorbringen Israels, in legitimer Selbstverteidigung zu handeln, im Gutachten eine in keiner Weise angemessene Würdigung erfährt. Der Beitrag kommt zu einer eher pessimistischen Einschätzung, was die Aussichten einer Umsetzung der vom IGH zutreffend dargelegten Rechtslage in die Rechtswirklichkeit angeht.
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