Auch wenn das interne Kontrollsystem (IKS) bereits seit längerer Zeit ein wesentlicher Aspekt der Corporate Governance von Unternehmen ist, erfuhr das Konzept in der jüngeren Vergangenheit vermehrte Aufmerksamkeit und wird zunehmend auch gesetzlich gefordert. Umfangreiche regulatorische Anforderungen gelten unter anderem für deutsche Versicherungsunternehmen, da das IKS einen wesentlichen Baustein des am 01.01.2016 in Kraft getretenen europäischen Aufsichtsregimes Solvency II darstellt. Trotz der vermehrten Aufmerksamkeit für das Konstrukt, bestehen nach wie vor Unklarheiten in dessen Definition und Abgrenzung zu anderen Elementen des Governance-Systems. Zwar hat die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik in den letzten Jahren zugenommen, Untersuchungen des Konstruktes im Rahmen der branchenspezifischen Anforderungen in der Versicherungswirtschaft konnten allerdings kaum gefunden werden. Im Rahmen der vorliegenden Dissertation wird das IKS auf Basis der vorhandenen Literatur zunächst grundlegend untersucht und eine Definition des IKS im weiteren Sinne als umfassendes Governance-Instrument hergeleitet. Hiernach umfasst das Konstrukt die sechs Subsysteme Kontrollumfeld, Steuerungssystem, Risikosystem, Überwachungssystem, Informations- und Kommunikationssystem sowie Beurteilungssystem. Darüber hinaus werden die regulatorischen Anforderungen, die Solvency II an das IKS und angrenzende Governance-Einheiten stellt, intensiv analysiert. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse leistet die Arbeit sodann einen konzeptionellen Beitrag zur Gestaltung eines effizienten IKS im Versicherungsunternehmen, das als umfassendes Governance-Instrument sowohl die regulatorischen Anforderungen erfüllt als auch Nutzen für die Versicherungsunternehmen stiftet. Die theoretischen Erkenntnisse werden im nächsten Schritt empirischen Daten gegenüberge-stellt, die im Rahmen einer Fragebogenstudie unter deutschen Versicherern gewonnen wurden. Die empirische Studie geht einerseits der Frage nach, welche Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Teilsystemen bestehen und welche Subsysteme zum Nutzen des IKS beitragen. Andererseits gibt sie einen Überblick über den Status-Quo der internen Kontrollen in der deutschen Versicherungswirtschaft. Insgesamt kann von einer guten Ausgestaltung des IKS in den Versicherungsunternehmen ausgegangen werden kann, wenngleich nicht alle Teilbereiche gleich weit entwickelt sind. Es zeigt sich, dass es umfassende Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Teilbereichen des IKS im weiteren Sinne gibt und dass mit Ausnahme des Risikosystems alle Subsysteme einen positiven direkten oder indirekten Einfluss auf den Nutzen des IKS haben. Als Haupttreiber konnte das Informations- und Kommunikationssystem identifiziert werden.
«Auch wenn das interne Kontrollsystem (IKS) bereits seit längerer Zeit ein wesentlicher Aspekt der Corporate Governance von Unternehmen ist, erfuhr das Konzept in der jüngeren Vergangenheit vermehrte Aufmerksamkeit und wird zunehmend auch gesetzlich gefordert. Umfangreiche regulatorische Anforderungen gelten unter anderem für deutsche Versicherungsunternehmen, da das IKS einen wesentlichen Baustein des am 01.01.2016 in Kraft getretenen europäischen Aufsichtsregimes Solvency II darstellt. Trotz de...
»